IT Sicherheit für Rechtsanwälte: So schützen Kanzleien Mandantendaten und IT-Systeme

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Thomas Kress

Geschäftsführer der CyberKom

Anwaltskanzleien arbeiten täglich mit besonders vertraulichen Informationen. Mandantenakten, Verträge, personenbezogene Daten und Informationen zu laufenden Verfahren werden heute größtenteils digital verarbeitet. Damit wächst auch die Bedeutung einer wirksamen IT Sicherheit für Rechtsanwälte.

Ein erfolgreicher Cyberangriff kann weitreichende Folgen haben. Werden E-Mail-Konten übernommen, Daten durch Ransomware verschlüsselt oder Zugangsdaten gestohlen, kann der gesamte Kanzleibetrieb beeinträchtigt werden. Gleichzeitig sind Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Verschwiegenheit zu einem besonders sorgfältigen Umgang mit den ihnen anvertrauten Informationen verpflichtet.

IT-Sicherheit umfasst deshalb mehr als Virenscanner und Firewall. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz aus technischen Schutzmaßnahmen, sicheren Prozessen und sensibilisierten Mitarbeitern.

Dieser Leitfaden zeigt, welche Cyberrisiken für Anwaltskanzleien besonders relevant sind, welche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen und mit welchen Maßnahmen Kanzleien ihre Mandantendaten und IT-Systeme wirksam schützen können.

Warum IT Sicherheit für Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien besonders wichtig ist

Elektronische Akten, Kanzleisoftware, E-Mail, Cloud-Dienste, mobile Endgeräte und das besondere elektronische Anwaltspostfach sind aus dem Kanzleialltag kaum noch wegzudenken. Damit steigt jedoch die Abhängigkeit von funktionierenden und sicheren IT-Systemen.

Ein Ausfall kann die Arbeitsfähigkeit einer Kanzlei erheblich beeinträchtigen. Noch schwerwiegender ist es, wenn Cyberkriminelle Zugriff auf vertrauliche Mandanteninformationen erhalten.

Warum Anwaltskanzleien attraktive Ziele für Cyberangriffe sind

Kanzleien verfügen über zahlreiche vertrauliche Informationen. Dazu gehören unter anderem:

  • personenbezogene Mandantendaten,
  • Verträge und Unternehmensinformationen,
  • Informationen zu laufenden Verfahren,
  • vertrauliche Korrespondenz,
  • Finanz- und Kontaktdaten.

Dabei muss eine Kanzlei nicht gezielt ausgewählt werden. Viele Cyberangriffe erfolgen automatisiert. Angreifer suchen nach bekannten Sicherheitslücken, schlecht geschützten Benutzerkonten oder versenden Phishing-E-Mails an zahlreiche Empfänger.

Welche Folgen ein Cyberangriff auf eine Anwaltskanzlei haben kann

Ein Cyberangriff kann weit mehr als den Verlust einzelner Dateien verursachen. Bei einem Ransomware-Angriff können beispielsweise elektronische Akten, Kanzleisoftware oder andere zentrale Systeme plötzlich nicht mehr verfügbar sein.

Mögliche Folgen sind:

  • Verlust oder Verschlüsselung von Mandantendaten,
  • unbefugter Zugriff auf vertrauliche Informationen,
  • Ausfall wichtiger IT-Systeme,
  • mögliche Datenschutzverletzungen,
  • finanzielle Schäden,
  • Reputations- und Vertrauensverlust.

IT-Sicherheit muss daher sowohl den Schutz vertraulicher Informationen als auch die Verfügbarkeit wichtiger Systeme gewährleisten.

Warum auch kleine Anwaltskanzleien ihre IT Sicherheit ernst nehmen müssen

Die Annahme „Unsere Kanzlei ist zu klein für Hacker“ kann ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Automatisierte Angriffe unterscheiden häufig nicht zwischen einer großen Wirtschaftskanzlei und einer kleinen Kanzlei.

Gerade kleinere Kanzleien verfügen zudem oft über keine eigene IT-Abteilung. Umso wichtiger ist es, grundlegende Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. MFA, regelmäßige Updates, sichere Backups und sensibilisierte Mitarbeiter können das Sicherheitsniveau bereits erheblich verbessern.

Gesetzliche und berufsrechtliche Anforderungen an die IT Sicherheit für Rechtsanwälte

Bei der IT Sicherheit in einer Anwaltskanzlei geht es nicht ausschließlich um technische Risiken. Auch Datenschutz, anwaltliche Verschwiegenheit und der Schutz von Berufsgeheimnissen müssen bei der Gestaltung der Kanzlei-IT berücksichtigt werden.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt dabei unter anderem von den verarbeiteten Daten, der IT-Infrastruktur und dem jeweiligen Risiko ab.

Anwaltliche Verschwiegenheit nach § 2 BORA bei digitalen Mandantendaten

Die anwaltliche Verschwiegenheit gilt auch für digital verarbeitete Informationen. Elektronische Mandantenakten, E-Mails und in Cloud-Systemen gespeicherte Dokumente müssen deshalb angemessen geschützt werden.

In der Praxis bedeutet das vor allem, den Zugriff auf vertrauliche Informationen zu kontrollieren. Dazu gehören individuelle Benutzerkonten, sichere Authentifizierungsverfahren, angemessene Berechtigungen, geschützte Endgeräte und kontrollierte Zugriffe externer Dienstleister.

Grundsätzlich sollten Mitarbeiter nur auf diejenigen Informationen zugreifen können, die sie für ihre Tätigkeit tatsächlich benötigen.

Schutz von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB

Auch der strafrechtliche Schutz von Berufsgeheimnissen ist für Rechtsanwälte relevant. Aus Sicht der IT-Sicherheit betrifft dies nicht nur Cyberangriffe von außen, sondern ebenso interne und externe Zugriffsmöglichkeiten.

Besonders bei IT-Dienstleistern können technisch weitreichende Zugriffsrechte bestehen. Kanzleien sollten deshalb festlegen, wer auf welche Systeme zugreifen darf und wie Administrator- oder Fernwartungszugänge abgesichert werden.

DSGVO und technische und organisatorische Maßnahmen in Anwaltskanzleien

Für den Datenschutz ist insbesondere Art. 32 DSGVO relevant. Danach müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • Vertraulichkeit: Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff.
  • Integrität: Daten werden vor unbefugter Veränderung geschützt.
  • Verfügbarkeit: Wichtige Daten und Systeme bleiben verfügbar.
  • Belastbarkeit: Systeme sollen Sicherheitsvorfälle und Störungen möglichst gut verkraften.

Technische Maßnahmen wie MFA, Verschlüsselung und Backups sollten dabei mit organisatorischen Maßnahmen wie Berechtigungskonzepten, Mitarbeiterschulungen und Notfallprozessen kombiniert werden.

Verantwortung der Kanzleileitung für die IT Sicherheit

Auch wenn ein externer IT-Dienstleister eingesetzt wird, bleibt IT-Sicherheit eine organisatorische Aufgabe der Kanzlei.

Die Kanzleileitung sollte insbesondere wissen, welche kritischen Systeme und Daten vorhanden sind, wer administrative Zugriffsrechte besitzt, wie Backups organisiert werden und wie im Falle eines Cyberangriffs vorzugehen ist.

Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und an neue Systeme, Arbeitsweisen und Bedrohungen angepasst werden.

Die größten Cyberrisiken für Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien

Um die IT Sicherheit für Rechtsanwälte gezielt zu verbessern, müssen Kanzleien die wichtigsten Angriffswege kennen. Häufig sind keine hochkomplexen Methoden erforderlich: Eine überzeugende Phishing-Mail, gestohlene Zugangsdaten oder eine ungepatchte Sicherheitslücke können bereits ausreichen.

Phishing und Social Engineering als Gefahr für Anwaltskanzleien

Phishing ist für Kanzleien besonders relevant, weil Rechtsanwälte und Mitarbeiter regelmäßig Nachrichten von unbekannten Absendern erhalten. Angreifer können sich beispielsweise als Mandanten, Gerichte, Versicherungen oder bekannte Dienstleister ausgeben.

Gefälschte Nachrichten können als neue Mandatsanfrage, Rechnung oder Aufforderung zur Anmeldung bei einem Cloud-Dienst erscheinen. Ziel ist häufig, Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware einzuschleusen.

Beim Social Engineering kommt zusätzlich psychologischer Druck zum Einsatz. Mitarbeiter werden beispielsweise zu einer dringenden Zahlung oder zur Weitergabe vertraulicher Informationen aufgefordert. Neben technischen Schutzmaßnahmen sind deshalb klare Prozesse und regelmäßige Sensibilisierung wichtig.

Ransomware und Schadsoftware als Risiko für Kanzleidaten

Bei Ransomware werden Daten oder Systeme verschlüsselt und anschließend häufig Lösegeld verlangt. Angreifer können vertrauliche Informationen zudem vor der Verschlüsselung kopieren. Für Kanzleien besteht damit sowohl das Risiko eines IT-Ausfalls als auch eines möglichen Datenabflusses.

Schadsoftware kann unter anderem über manipulierte Anhänge, Links oder kompromittierte Systeme eingeschleust werden. E-Mail-Schutz, Endpoint Security, aktuelle Systeme und sichere Backups sollten deshalb als mehrere aufeinander abgestimmte Schutzebenen eingesetzt werden.

Gestohlene Passwörter und kompromittierte Kanzleikonten

Gelangen gültige Zugangsdaten in die Hände von Angreifern, kann ein unbefugter Zugriff zunächst wie eine gewöhnliche Anmeldung aussehen. Passwörter können beispielsweise durch Phishing, Schadsoftware oder Datenlecks kompromittiert werden.

Für wichtige Systeme sollten deshalb individuelle Passwörter und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) eingesetzt werden. Dadurch reicht ein gestohlenes Passwort allein in vielen Fällen nicht für eine erfolgreiche Anmeldung aus.

Veraltete Software und ungepatchte Sicherheitslücken

Nicht installierte Sicherheitsupdates können bekannte Schwachstellen unnötig lange offenhalten. Das betrifft neben Betriebssystemen auch Browser, Office-Anwendungen, Kanzleisoftware, Server, VPN-Lösungen und Netzwerkkomponenten.

Ein strukturiertes Patch-Management sollte deshalb sicherstellen, dass kritische Sicherheitsupdates zeitnah installiert werden.

Verlust von Notebooks und Smartphones mit Kanzleidaten

Auch verlorene oder gestohlene Geräte können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Besonders wichtig sind daher Geräteverschlüsselung, sichere Bildschirmsperren und eine zentrale Verwaltung geschäftlicher Endgeräte.

Zusätzlich sollte klar geregelt sein, wie Mitarbeiter bei Verlust eines Geräts vorgehen und wen sie unmittelbar informieren müssen.

Mitarbeiter als wichtiger Bestandteil der Cybersecurity für Kanzleien

Mitarbeiter sollten typische Angriffsmethoden erkennen und wissen, wie sie bei verdächtigen Vorgängen reagieren. Regelmäßige Awareness-Maßnahmen sollten sich dabei möglichst an konkreten Situationen aus dem Kanzleialltag orientieren.

Dazu gehören etwa Phishing-Mails, verdächtige Anhänge, ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen und Anfragen nach Zugangsdaten. Entscheidend ist, mögliche Sicherheitsvorfälle schnell zu melden, damit frühzeitig reagiert werden kann.

Praxisbeispiel: Eine vermeintliche Mandatsanfrage enthält einen Link zu angeblichen Fallunterlagen. Die verlinkte Seite imitiert einen bekannten Cloud-Dienst und fordert zur Anmeldung auf. Werden dort Zugangsdaten eingegeben, gelangen sie zum Angreifer. E-Mail-Schutz, aufmerksame Mitarbeiter und MFA können gemeinsam verhindern, dass daraus ein größerer Sicherheitsvorfall entsteht.

Wichtige IT-Sicherheitsmaßnahmen für Rechtsanwälte und Kanzleien

Wirksame IT Sicherheit in einer Anwaltskanzlei basiert nicht auf einer einzelnen Sicherheitslösung. Mehrere Schutzmaßnahmen sollten ineinandergreifen, damit der Ausfall einer Sicherheitsstufe nicht unmittelbar zur Kompromittierung sensibler Mandantendaten führt.

Multi-Faktor-Authentifizierung für Kanzleikonten einsetzen

MFA bietet zusätzlichen Schutz vor gestohlenen Zugangsdaten. Sie sollte insbesondere für E-Mail- und Cloud-Konten, Remote-Zugänge sowie Administratorzugänge eingesetzt werden.

Gerade privilegierte Konten benötigen besonderen Schutz, da eine Kompromittierung weitreichenden Zugriff auf Systeme und Daten ermöglichen kann.

Sichere Passwörter und Passwortmanager in der Kanzlei nutzen

Für wichtige Benutzerkonten sollten individuelle und ausreichend starke Passwörter verwendet werden. Passwortmanager erleichtern deren sichere Verwaltung und verhindern, dass Mitarbeiter dasselbe Kennwort für mehrere Dienste verwenden.

Gemeinsam genutzte Benutzerkonten sollten möglichst vermieden werden, da individuelle Konten Zugriffe besser nachvollziehbar machen.

Benutzerrechte und Administratorzugänge begrenzen

Mitarbeiter sollten nur die Berechtigungen erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Administratorrechte sollten separat vergeben und nur für administrative Aufgaben verwendet werden.

Dadurch wird auch der mögliche Schaden begrenzt, wenn ein normales Benutzerkonto kompromittiert wird.

Endgeräte von Rechtsanwälten professionell schützen

Desktop-PCs, Notebooks und Smartphones sind wichtige Zugangspunkte zur Kanzlei-IT. Neben Endpoint Security gehören Geräteverschlüsselung, automatische Bildschirmsperren und kontrollierte Softwareinstallationen zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen.

Firewall und Kanzleinetzwerk richtig absichern

Eine Firewall ist wichtig, reicht allein jedoch nicht aus. Kanzleien sollten zusätzlich kontrollieren, welche Geräte und Systeme miteinander kommunizieren dürfen.

Auch eine Trennung verschiedener Netzwerkbereiche kann sinnvoll sein. Ein Gäste-WLAN sollte beispielsweise nicht direkten Zugriff auf das interne Kanzleinetz ermöglichen.

Updates und Patch-Management automatisieren

Sicherheitsupdates sollten möglichst zentral und regelmäßig installiert werden. Neben Arbeitsplatzrechnern müssen dabei auch Server, Netzwerkgeräte, Browser, VPN-Systeme und weitere Anwendungen berücksichtigt werden.

Kritische Sicherheitslücken sollten möglichst zeitnah geschlossen werden.

Mandantendaten durch Verschlüsselung schützen

Verschlüsselung ist besonders bei mobilen Geräten und der Übertragung vertraulicher Informationen relevant. Dazu gehören etwa Festplattenverschlüsselung auf Notebooks, geschützte Datenträger und verschlüsselte Kommunikationswege.

Sie ersetzt jedoch keine sicheren Benutzerkonten und Zugriffskontrollen, sondern ergänzt diese.

Kanzlei-IT kontinuierlich überwachen

Nicht jeder Cyberangriff lässt sich vollständig verhindern. Deshalb sollten verdächtige Aktivitäten möglichst früh erkannt werden.

Je nach Kanzleigröße können beispielsweise ungewöhnliche Anmeldungen, auffällige Zugriffe oder verdächtige Prozesse überwacht werden. Wichtig ist zudem ein klarer Prozess, wie auf relevante Sicherheitswarnungen reagiert wird.

Backup und IT-Notfallvorsorge für Anwaltskanzleien richtig umsetzen

Selbst gut geschützte Kanzleien können von Cyberangriffen oder technischen Ausfällen betroffen sein. Backups und ein durchdachter Notfallplan sind deshalb zentrale Bestandteile der IT Sicherheit für Rechtsanwälte. Sie sollen sicherstellen, dass wichtige Daten und Systeme möglichst schnell wiederhergestellt werden können.

Warum ein vorhandenes Backup für Kanzleidaten nicht ausreicht

Ein vorhandenes Backup ist nur dann hilfreich, wenn es vollständig, aktuell und tatsächlich wiederherstellbar ist. Besonders kritisch sind Sicherungen, die dauerhaft mit dem produktiven Netzwerk verbunden sind und bei einem Ransomware-Angriff ebenfalls verschlüsselt werden könnten.

Kanzleien sollten daher nicht nur kontrollieren, ob Backups erstellt werden, sondern auch, ob diese im Ernstfall funktionieren.

Die 3-2-1-Backup-Strategie für Anwaltskanzleien

Als grundlegendes Prinzip kann die 3-2-1-Regel dienen:

  • drei Kopien wichtiger Daten,
  • auf zwei unterschiedlichen Systemen oder Medien,
  • mindestens eine davon räumlich oder technisch getrennt.

Zusätzlich können besonders geschützte oder unveränderbare Sicherungen verhindern, dass Angreifer sämtliche Backups manipulieren oder löschen.

Wiederherstellung von Kanzleidaten regelmäßig testen

Backups sollten regelmäßig auf ihre Wiederherstellbarkeit geprüft werden. Dabei lässt sich feststellen, ob wichtige Dateien und Systeme tatsächlich zurückgespielt werden können und wie lange die Wiederherstellung dauert.

Gerade bei zentralen Kanzleisystemen sollte bekannt sein, welche Ausfallzeit im Ernstfall realistisch zu erwarten ist.

IT-Notfallplan für Rechtsanwälte vorbereiten

Bei einem Cyberangriff sollte nicht erst geklärt werden müssen, wer verantwortlich ist. Ein IT-Notfallplan sollte deshalb Ansprechpartner, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und die Reihenfolge der Wiederherstellung wichtiger Systeme festlegen.

Der Plan sollte auch verfügbar sein, wenn E-Mail, Server oder andere zentrale Kanzleisysteme ausgefallen sind.

Was Rechtsanwälte bei einem Cyberangriff tun sollten

Bei einem vermuteten Angriff sollten betroffene Systeme zunächst eingegrenzt und gegebenenfalls isoliert werden. Anschließend müssen IT-Verantwortliche oder externe Spezialisten den Vorfall untersuchen.

Danach gilt es zu klären, welche Systeme und Daten betroffen sind, ob Melde- oder Informationspflichten bestehen und wie die IT kontrolliert wiederhergestellt werden kann.

Nach dem Vorfall sollte außerdem der ursprüngliche Angriffsweg analysiert und geschlossen werden. Eine vorbereitete Notfallorganisation hilft dabei, schneller zu reagieren und die Auswirkungen auf den Kanzleibetrieb zu begrenzen.

E-Mail, beA, Cloud und mobiles Arbeiten in Anwaltskanzleien sicher gestalten

Moderne Kanzleiarbeit findet längst nicht mehr ausschließlich vor Ort statt. Rechtsanwälte kommunizieren per E-Mail, nutzen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), arbeiten mit Cloud-Anwendungen und greifen mobil auf Kanzleidaten zu.

Dadurch entstehen zusätzliche Angriffspunkte. Für eine wirksame IT Sicherheit für Rechtsanwälte müssen daher auch Kommunikationswege, Cloud-Dienste und mobile Arbeitsplätze angemessen geschützt werden.

E-Mail-Sicherheit in Anwaltskanzleien gegen Phishing verbessern

E-Mails gehören zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln einer Kanzlei und gleichzeitig zu häufig genutzten Angriffswegen. Besonders schwierig ist, dass Rechtsanwälte regelmäßig Nachrichten und Dokumente von bislang unbekannten Absendern erhalten.

Spam-, Malware- und Phishing-Filter können einen Teil gefährlicher Nachrichten erkennen. Mitarbeiter sollten dennoch aufmerksam werden, wenn eine E-Mail beispielsweise ungewöhnlichen Zeitdruck erzeugt, Zugangsdaten verlangt, unerwartete Anhänge enthält oder kurzfristig geänderte Zahlungsinformationen übermittelt.

Bei besonders sensiblen Mandantendaten sollte zudem geprüft werden, ob ein geschützter Übertragungsweg geeigneter ist als eine gewöhnliche E-Mail.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA sicher nutzen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein zentraler Bestandteil der anwaltlichen Kommunikation. Neben dem eigentlichen Zugang müssen insbesondere die dafür verwendeten Geräte und Berechtigungen geschützt werden.

beA-Zugriffe sollten über vertrauenswürdige und aktuelle Geräte erfolgen. Gleichzeitig sollten Mitarbeiter nur diejenigen Berechtigungen besitzen, die sie tatsächlich benötigen. Ändert sich der Aufgabenbereich oder verlässt eine Person die Kanzlei, müssen Zugriffsrechte entsprechend angepasst werden.

Cloud und Kanzleisoftware sicher einsetzen

Ob eine Cloud-Lösung sicher eingesetzt werden kann, hängt vom Anbieter, der Konfiguration und den verarbeiteten Informationen ab.

Kanzleien sollten insbesondere prüfen:

  • welche Daten verarbeitet werden,
  • wo die Datenverarbeitung erfolgt,
  • wie Benutzer authentifiziert werden,
  • welche Zugriffsrechte bestehen,
  • wie Daten geschützt und gesichert werden,
  • welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind.

Auch Kanzleisoftware sollte regelmäßig aktualisiert werden. Anwendungen, die keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, können langfristig ein Risiko darstellen.

Homeoffice und mobiles Arbeiten für Rechtsanwälte absichern

Beim mobilen Arbeiten sollten geschäftliche und private Nutzung möglichst getrennt werden. Vertrauliche Mandantendaten gehören nicht unkontrolliert auf private Geräte oder Datenträger.

Wichtige Maßnahmen sind verschlüsselte geschäftliche Geräte, sichere Remote-Zugänge, MFA und automatische Bildschirmsperren. Auch beim Arbeiten in öffentlichen Bereichen muss verhindert werden, dass vertrauliche Informationen von Dritten eingesehen oder mitgehört werden.

IT-Dienstleister und Zugriffsrechte in Anwaltskanzleien sicher verwalten

Viele Kanzleien lassen ihre IT von externen Dienstleistern betreuen. Das kann die Sicherheit verbessern, schafft jedoch gleichzeitig zusätzliche Zugriffswege auf Systeme und möglicherweise auch auf vertrauliche Daten.

Deshalb sollten nicht nur die technische Kompetenz eines IT-Dienstleisters, sondern auch dessen Sicherheitsstandards und Zugriffsberechtigungen berücksichtigt werden.

Externe IT-Dienstleister sicher in die Kanzlei-IT einbinden

IT-Dienstleister verfügen häufig über weitreichende Administrator- oder Fernwartungszugänge. Kanzleien sollten deshalb nachvollziehen können, wer Zugriff auf welche Systeme besitzt und wie diese Zugänge geschützt werden.

Privilegierte Konten sollten besonders abgesichert werden, beispielsweise durch MFA. Dauerhaft unnötig offene Fernwartungszugänge sind zu vermeiden.

Darüber hinaus müssen bei externen Zugriffen Datenschutz und anwaltliche Verschwiegenheit berücksichtigt werden.

Zugriffsrechte auf Mandantendaten gezielt begrenzen

Mitarbeiter sollten grundsätzlich nur auf diejenigen Systeme und Informationen zugreifen können, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.

Berechtigungen können sich über Jahre ansammeln, wenn Mitarbeiter neue Aufgaben übernehmen oder intern wechseln. Deshalb sollten Zugriffsrechte regelmäßig überprüft und nicht mehr benötigte Berechtigungen entfernt werden.

Besonders relevant sind Zugänge zu Mandantenakten, Cloud-Speichern, E-Mail-Postfächern, Kanzleisoftware und administrativen Einstellungen.

Mitarbeiterwechsel und Offboarding sicher gestalten

Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters müssen neben Schlüsseln und Arbeitsgeräten auch sämtliche digitalen Zugänge berücksichtigt werden.

Zum Offboarding gehören beispielsweise:

  • Benutzerkonten deaktivieren,
  • VPN- und Remote-Zugänge entfernen,
  • Cloud-Berechtigungen entziehen,
  • geschäftliche Geräte zurücknehmen,
  • administrative Rechte entfernen.

Auch bei internen Rollenwechseln sollten Berechtigungen angepasst werden. So bleiben keine unnötigen oder vergessenen Zugänge bestehen.

KI-Tools in Anwaltskanzleien sicher und datenschutzbewusst einsetzen

KI-Anwendungen können Rechtsanwälte beispielsweise bei Recherchen, Zusammenfassungen oder der Vorbereitung von Texten unterstützen. Gleichzeitig entsteht eine neue Sicherheitsfrage: Welche Informationen dürfen in externe KI-Systeme eingegeben werden?

Gerade bei Mandantendaten, Berufsgeheimnissen und vertraulicher Korrespondenz müssen Kanzleien klare Regeln schaffen.

Warum KI-Anwendungen neue Sicherheitsrisiken für Kanzleien schaffen

Viele KI-Anwendungen sind cloudbasiert. Eingegebene Informationen werden somit an externe Systeme übertragen.

Problematisch kann insbesondere sogenannte Schatten-IT werden. Mitarbeiter nutzen dabei eigenständig KI-Dienste oder private Accounts, die von der Kanzlei weder geprüft noch freigegeben wurden.

So können vertrauliche Informationen die kontrollierte IT-Umgebung der Kanzlei verlassen.

Mandantendaten bei der Nutzung von KI schützen

Vor dem Einsatz eines KI-Dienstes sollte geklärt werden, welche Informationen verarbeitet werden dürfen. Besonders kritisch sind beispielsweise vollständige Mandantenakten, Vertragsunterlagen, personenbezogene Daten, Informationen aus laufenden Verfahren oder vertrauliche Korrespondenz.

Wo sinnvoll und zulässig, können Informationen anonymisiert oder abstrahiert werden. Das ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob ein KI-Dienst für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist.

Private KI-Accounts von Kanzleimitarbeitern vermeiden

Nutzen Mitarbeiter private KI-Konten für berufliche Aufgaben, verliert die Kanzlei schnell den Überblick darüber, welche Informationen an welche Anbieter übertragen werden.

Statt ausschließlich auf Verbote zu setzen, sollten Kanzleien festlegen, welche KI-Anwendungen freigegeben sind und für welche Aufgaben sie genutzt werden dürfen.

Klare KI-Richtlinien für Rechtsanwälte und Mitarbeiter schaffen

Eine interne KI-Richtlinie sollte verständlich festlegen:

  • welche KI-Dienste genutzt werden dürfen,
  • welche Daten eingegeben werden dürfen,
  • welche Informationen ausgeschlossen sind,
  • wann eine Anonymisierung notwendig ist,
  • welche Accounts verwendet werden sollen.

Ziel ist eine kontrollierte und nachvollziehbare KI-Nutzung, bei der Datenschutz, Vertraulichkeit und IT-Sicherheit berücksichtigt werden. Da sich KI-Anwendungen schnell verändern, sollten entsprechende Vorgaben regelmäßig überprüft werden.

Cyberversicherung für Anwaltskanzleien als Ergänzung zur IT Sicherheit

Auch mit guten technischen und organisatorischen Maßnahmen lässt sich ein Cyberangriff nicht vollständig ausschließen. Eine Cyberversicherung kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur IT Sicherheit für Rechtsanwälte sein und bestimmte finanzielle Folgen eines Sicherheitsvorfalls abfedern.

Sie verhindert jedoch keinen Angriff und ersetzt keine funktionierende Cybersecurity.

Welche Schäden eine Cyberversicherung für Rechtsanwälte abdecken kann

Der genaue Leistungsumfang hängt vom Versicherer und Tarif ab. Je nach Vertrag können beispielsweise Kosten für folgende Bereiche abgesichert sein:

  • Wiederherstellung von Daten und IT-Systemen,
  • IT-forensische Untersuchungen,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Datenschutzverletzungen,
  • Krisenkommunikation,
  • rechtliche Unterstützung nach einem Cybervorfall.

Kanzleien sollten deshalb nicht nur auf die Versicherungssumme achten, sondern insbesondere prüfen, welche Schadensfälle tatsächlich abgedeckt und welche ausgeschlossen sind.

Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen Cyberversicherer voraussetzen können

Versicherer können vor Vertragsabschluss prüfen, welche Sicherheitsmaßnahmen eine Kanzlei bereits umgesetzt hat. Relevant können beispielsweise MFA, geschützte Backups, Patch-Management, Endpoint Security und geregelte Benutzerrechte sein.

Welche Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Versicherer und Vertrag ab. Angaben zu bestehenden Sicherheitsmaßnahmen sollten daher sorgfältig und korrekt gemacht werden.

Warum eine Cyberversicherung IT Sicherheit nicht ersetzt

Eine Versicherung kann finanzielle Folgen reduzieren, aber weder einen Cyberangriff verhindern noch gestohlene Mandantendaten zurückholen.

Die Reihenfolge sollte deshalb lauten: Cyberrisiken zunächst technisch und organisatorisch reduzieren und verbleibende finanzielle Risiken anschließend sinnvoll absichern.

Wann eine Cyberversicherung für eine Kanzlei sinnvoll sein kann

Ob sich eine Cyberversicherung lohnt, hängt unter anderem von Kanzleigröße, IT-Infrastruktur, verarbeiteten Daten und den möglichen Folgen eines längeren IT-Ausfalls ab.

Sie sollte daher als Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden – nicht als Alternative zu einer professionell abgesicherten Kanzlei-IT.

IT Sicherheit für kleine Anwaltskanzleien richtig priorisieren

Kleine Kanzleien verfügen häufig weder über eine eigene IT-Abteilung noch über ein großes Cybersecurity-Budget. Trotzdem verarbeiten sie vertrauliche Mandantendaten und benötigen ein angemessenes Sicherheitsniveau.

Eine wirksame IT Sicherheit für kleine Anwaltskanzleien bedeutet jedoch nicht, jede verfügbare Sicherheitslösung einzusetzen. Wichtiger ist eine sinnvolle Priorisierung.

Priorität 1 – Kritische Kanzleikonten mit MFA schützen

E-Mail-Konten, Cloud-Dienste, Remote-Zugänge und administrative Konten sollten möglichst durch Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Dadurch reicht ein gestohlenes Passwort allein häufig nicht für einen erfolgreichen Zugriff aus.

Priorität 2 – Sichere Backups für Kanzleidaten einrichten

Kanzleien sollten sicherstellen, dass wichtige Daten regelmäßig gesichert werden und nicht sämtliche Sicherungen durch denselben Cyberangriff betroffen sein können.

Ebenso wichtig sind Wiederherstellungstests. Nur dadurch lässt sich feststellen, ob ein Backup im Ernstfall tatsächlich funktioniert.

Priorität 3 – Updates und Patch-Management automatisieren

Betriebssysteme, Browser, Office-Anwendungen, Kanzleisoftware und Netzwerkkomponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Bei einer extern betreuten IT sollte eindeutig geregelt sein, wer Updates installiert und wie schnell kritische Sicherheitslücken geschlossen werden.

Priorität 4 – E-Mail- und Endpoint-Sicherheit verbessern

Da viele Angriffe über E-Mails oder Endgeräte beginnen, sollten beide Bereiche frühzeitig geschützt werden. E-Mail-Filter können verdächtige Nachrichten erkennen, während Endpoint Security Schadsoftware und auffällige Aktivitäten auf Geräten identifizieren kann.

Priorität 5 – Kanzleimitarbeiter für Cyberrisiken sensibilisieren

Mitarbeiter sollten regelmäßig über Phishing, verdächtige Anhänge, ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen und andere typische Angriffsmethoden informiert werden.

Kurze und regelmäßige Awareness-Maßnahmen können dabei sinnvoller sein als eine einmalige umfangreiche Schulung.

Priorität 6 – IT-Notfallvorsorge für die Kanzlei etablieren

Auch kleine Kanzleien sollten wissen, was bei einem erfolgreichen Cyberangriff zu tun ist. Ansprechpartner, Verantwortlichkeiten und die wichtigsten Schritte zur Wiederherstellung sollten vor einem Ernstfall feststehen.

Die grundlegende Reihenfolge lautet damit: Zugänge schützen, Daten sichern, Systeme aktuell halten, Angriffe erkennen, Mitarbeiter sensibilisieren und auf den Ernstfall vorbereitet sein.

IT Sicherheit in Anwaltskanzleien systematisch und dauerhaft verbessern

IT-Sicherheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Software, Cloud-Dienste, Mitarbeiter und Angriffsmethoden verändern das Risikoprofil einer Kanzlei kontinuierlich.

Eine nachhaltige IT Sicherheitsstrategie für Anwaltskanzleien sollte deshalb regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Schritt 1 – IT-Infrastruktur und schützenswerte Kanzleidaten erfassen

Zunächst sollte geklärt werden, welche Systeme und Daten geschützt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsplatzrechner, Server, Kanzleisoftware, E-Mail- und Cloud-Dienste, mobile Geräte und Backup-Systeme.

Besonders wichtig ist die Frage, welche Systeme für den Kanzleibetrieb unverzichtbar sind und wo besonders vertrauliche Informationen gespeichert werden.

Schritt 2 – Cyberrisiken und Schwachstellen identifizieren

Anschließend werden technische und organisatorische Schwachstellen betrachtet. Dazu können veraltete Software, unsichere Remote-Zugänge, übermäßige Benutzerrechte oder fehlende Verantwortlichkeiten gehören.

Nicht jedes Risiko besitzt dabei dieselbe Bedeutung.

Schritt 3 – IT-Sicherheitsrisiken nach Kritikalität priorisieren

Risiken sollten anhand ihrer möglichen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Systeme mit sensiblen Mandantendaten oder hoher Bedeutung für den Kanzleibetrieb benötigen besondere Aufmerksamkeit.

Dadurch können verfügbare Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie den größten Sicherheitsgewinn erzielen.

Schritt 4 – Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen

Je nach identifiziertem Risiko können beispielsweise MFA, Endpoint Security, Verschlüsselung, Patch-Management und sichere Backups eingesetzt werden.

Ergänzend sind organisatorische Maßnahmen wie Berechtigungskonzepte, Mitarbeiterschulungen und klare Notfallprozesse erforderlich. Eine wirksame Sicherheitsstrategie verbindet beide Bereiche.

Schritt 5 – Kanzleimitarbeiter in die IT Sicherheit einbeziehen

Sicherheitsmaßnahmen funktionieren nur, wenn sie im Arbeitsalltag umgesetzt werden. Mitarbeiter sollten deshalb verstehen, warum bestimmte Regeln gelten und wie sie bei einem möglichen Sicherheitsvorfall reagieren müssen.

Ein unkomplizierter Meldeweg für verdächtige Vorgänge ist dabei besonders wichtig.

Schritt 6 – IT Sicherheit der Kanzlei regelmäßig überprüfen

Nach der Umsetzung sollten Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Je nach Größe und Risikoprofil können dazu Schwachstellenanalysen, Penetrationstests, Backup-Tests, Berechtigungsprüfungen und Awareness-Maßnahmen gehören.

Das Ziel ist keine theoretische hundertprozentige Sicherheit. Entscheidend ist, Risiken frühzeitig zu erkennen, Angriffe möglichst zu verhindern und die Folgen eines Sicherheitsvorfalls auf Mandanten und Kanzleibetrieb zu begrenzen.

Häufige Irrtümer zur IT Sicherheit für Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien

Rund um die IT Sicherheit für Rechtsanwälte bestehen noch immer einige Missverständnisse. Besonders problematisch wird es, wenn dadurch Cyberrisiken unterschätzt oder notwendige Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden.

IT-Sicherheit sollte deshalb nicht auf einzelne technische Lösungen reduziert werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel mehrerer Schutzmaßnahmen.

„Unsere Kanzlei ist zu klein für einen Cyberangriff“

Cyberkriminelle greifen nicht ausschließlich große Wirtschaftskanzleien an. Viele Angriffe erfolgen automatisiert und suchen nach Sicherheitslücken, ungeschützten Systemen oder kompromittierbaren Benutzerkonten.

Auch kleine Kanzleien benötigen deshalb grundlegende Sicherheitsmaßnahmen. Der Umfang kann an Größe und Risikoprofil angepasst werden.

„Virenscanner und Firewall reichen für die Kanzlei-IT aus“

Virenscanner und Firewall sind wichtige Bestandteile der IT-Sicherheit, können jedoch nicht jedes Angriffsszenario verhindern.

Werden beispielsweise Zugangsdaten über eine Phishing-Seite gestohlen, muss dabei keine klassische Schadsoftware installiert werden. Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen wie MFA, E-Mail-Schutz, Patch-Management, sichere Backups und Mitarbeiterschulungen erforderlich.

„Unsere Kanzleidaten sind sicher, weil wir ein Backup haben“

Ein Backup bietet nur dann zuverlässigen Schutz, wenn es aktuell, ausreichend geschützt und tatsächlich wiederherstellbar ist.

Kanzleien sollten deshalb nicht nur fragen, ob Daten gesichert werden, sondern auch, ob wichtige Systeme nach einem Cyberangriff innerhalb eines akzeptablen Zeitraums wiederhergestellt werden können. Regelmäßige Wiederherstellungstests schaffen hier Sicherheit.

„Für die IT Sicherheit ist ausschließlich der IT-Dienstleister verantwortlich“

Ein externer IT-Dienstleister kann technische Aufgaben übernehmen und die Sicherheit erheblich verbessern. Die organisatorische Verantwortung der Kanzlei lässt sich dadurch jedoch nicht vollständig auslagern.

Die Kanzlei muss beispielsweise festlegen, wer Zugriff auf vertrauliche Informationen erhält, welche Anwendungen eingesetzt werden und welche Sicherheitsanforderungen gelten.

„Unsere Mitarbeiter erkennen Phishing-E-Mails sofort“

Moderne Phishing-Nachrichten können professionell gestaltet sein und bekannte Unternehmen, reale Personen oder typische Geschäftsprozesse imitieren.

Deshalb sollte die Sicherheit nicht davon abhängen, dass Mitarbeiter jeden Angriff erkennen. Technische E-Mail-Filter, MFA und regelmäßige Awareness-Maßnahmen bilden gemeinsam einen besseren Schutz.

Häufige Fragen zur IT Sicherheit für Rechtsanwälte

IT Sicherheit für Rechtsanwälte wirft im Kanzleialltag viele praktische Fragen auf. Welche Schutzmaßnahmen sind wirklich notwendig? Wie müssen Mandantendaten geschützt werden und welche Rolle spielen DSGVO, Cloud-Dienste oder das beA? Die folgenden Antworten fassen wichtige Fragen zur IT Sicherheit in Anwaltskanzleien kompakt zusammen.

Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen benötigt eine Anwaltskanzlei?

Zu den wichtigsten Grundlagen gehören MFA, regelmäßige Sicherheitsupdates, Endpoint Security, geschützte Backups, angemessene Zugriffsrechte und eine sichere E-Mail-Infrastruktur.

Zusätzlich sollten Mitarbeiter für Cyberrisiken sensibilisiert und klare Prozesse für Sicherheitsvorfälle festgelegt werden. Der genaue Umfang hängt von Kanzleigröße, IT-Infrastruktur und Risikoprofil ab.

Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die IT Sicherheit von Rechtsanwälten?

Für die IT-Sicherheit ist insbesondere Art. 32 DSGVO relevant. Danach müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.

Dazu können beispielsweise Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backup- und Wiederherstellungsverfahren sowie die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen gehören.

Wie müssen Rechtsanwälte digitale Mandantendaten schützen?

Mandantendaten sollten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation geschützt werden. Dazu gehören sichere Benutzerkonten, angemessene Berechtigungen, Verschlüsselung und geschützte Backups.

Wichtig ist außerdem, dass Mitarbeiter nur auf diejenigen Daten zugreifen können, die sie tatsächlich für ihre Arbeit benötigen.

Ist Microsoft 365 für Rechtsanwälte geeignet?

Ob Microsoft 365 für eine Kanzlei geeignet ist, hängt unter anderem von der Konfiguration, den verwendeten Diensten und den verarbeiteten Daten ab.

Aus Sicht der IT-Sicherheit sind insbesondere MFA, geschützte Administratorzugänge, angemessene Berechtigungen und eine sichere Konfiguration wichtig. Zusätzlich müssen die relevanten datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Dürfen Rechtsanwälte Cloud-Dienste nutzen?

Cloud-Dienste sind nicht grundsätzlich ungeeignet für Kanzleien. Entscheidend ist, ob der Anbieter und die konkrete Nutzung die erforderlichen Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit erfüllen.

Vor der Nutzung sollten insbesondere Datenverarbeitung, Zugriffsrechte, Verschlüsselung und vertragliche Rahmenbedingungen geprüft werden.

Wie sicher muss das beA in einer Anwaltskanzlei eingerichtet sein?

Neben den Sicherheitsmechanismen des beA müssen insbesondere die verwendeten Endgeräte und Zugriffsberechtigungen geschützt werden.

Kanzleien sollten Berechtigungen klar vergeben, Geräte aktuell halten und Zugänge bei Mitarbeiter- oder Aufgabenwechseln entsprechend anpassen.

Wie oft sollte eine Anwaltskanzlei Backups durchführen?

Die Häufigkeit hängt davon ab, wie viel Datenverlust für die Kanzlei im Ernstfall akzeptabel wäre. Für wichtige Kanzleidaten können entsprechend häufige oder automatisierte Sicherungen erforderlich sein.

Entscheidend ist jedoch nicht nur die Häufigkeit. Backups müssen ausreichend geschützt und regelmäßig auf ihre Wiederherstellbarkeit getestet werden.

Wie oft sollten Kanzleimitarbeiter zur IT Sicherheit geschult werden?

Awareness sollte nicht auf eine einmalige Schulung beschränkt werden. Sinnvoll sind regelmäßige, kompakte Maßnahmen, die aktuelle Bedrohungen und konkrete Situationen aus dem Kanzleialltag behandeln.

Was muss eine Anwaltskanzlei nach einem Cyberangriff tun?

Zunächst sollte eine weitere Ausbreitung des Angriffs verhindert und professionelle Unterstützung eingeschaltet werden. Anschließend muss geklärt werden, welche Systeme und Daten betroffen sind und ob rechtliche Melde- oder Informationspflichten bestehen.

Danach können Systeme kontrolliert wiederhergestellt und die Ursache des Angriffs analysiert werden. Ein vorbereiteter IT-Notfallplan erleichtert dieses Vorgehen.

Braucht eine kleine Anwaltskanzlei professionelle IT Security?

Auch kleine Kanzleien benötigen ein angemessenes Sicherheitsniveau. Eine eigene IT-Sicherheitsabteilung ist dafür jedoch nicht zwingend notwendig.

MFA, sichere Backups, regelmäßige Updates, E-Mail- und Endpoint-Schutz sowie geregelte Benutzerrechte bilden eine wichtige Grundlage. Fehlt intern das notwendige Fachwissen, kann die Unterstützung durch einen spezialisierten IT-Dienstleister sinnvoll sein.

Fazit: IT Sicherheit für Rechtsanwälte schützt Mandantendaten und Kanzleibetrieb

Eine wirksame IT Sicherheit für Rechtsanwälte besteht nicht aus einer einzelnen technischen Lösung. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus sicheren Benutzerkonten, aktuellen Systemen, geschützten Endgeräten, Backups und organisatorischen Maßnahmen.

Auch Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle. Sie sollten typische Angriffsmethoden kennen und wissen, wie sie verdächtige Vorgänge melden. Gleichzeitig benötigen Kanzleien klare Prozesse für Zugriffsrechte, externe Dienstleister und mögliche Cyberangriffe.

Gerade kleinere Kanzleien müssen nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen. Sinnvoll ist es, die größten Risiken zu identifizieren und die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen entsprechend zu priorisieren.

IT-Sicherheit bleibt dabei ein kontinuierlicher Prozess. Neue Anwendungen, Cloud-Dienste, KI-Systeme und Cyberbedrohungen verändern das Risikoprofil regelmäßig. Die vorhandenen Schutzmaßnahmen sollten deshalb kontinuierlich überprüft und angepasst werden.

Letztlich schützt eine professionelle Kanzlei-IT nicht nur technische Systeme. Sie trägt dazu bei, Mandantendaten vertraulich zu behandeln, die Arbeitsfähigkeit der Kanzlei zu sichern und das Vertrauen der Mandanten zu erhalten.

IT Sicherheit Ihrer Anwaltskanzlei professionell überprüfen lassen

Sie möchten wissen, wie gut Ihre Kanzlei gegen Cyberangriffe geschützt ist und wo konkrete Schwachstellen bestehen?

Eine professionelle IT-Sicherheitsanalyse kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen nach ihrer tatsächlichen Priorität zu bewerten. So entsteht ein Sicherheitskonzept, das zur Größe, Infrastruktur und Arbeitsweise Ihrer Kanzlei passt.

Lassen Sie Ihre IT-Sicherheit überprüfen und schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für den Schutz Ihrer Mandantendaten und einen sicheren Kanzleibetrieb.

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Thomas Kress

Als Gründer und CEO von Cyberkom ist Thomas Kress die treibende Kraft hinter unserer Vision, Unternehmen eine unvergleichliche Cyber-Resilienz zu ermöglichen. Er legt besonderen Wert auf die Kombination von technischer Exzellenz und einem kundenorientierten Ansatz, um sicherzustellen, dass Cyberkom stets die höchsten Standards erfüllt und die Erwartungen unserer Kunden übertrifft.

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