Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Cyberkom für den Bereich IT – Services

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Deutschen Cyberkom, Am Hohen Stein 25, D-63808 Haibach (nachfolgend „Deutschen Cyberkom“ oder „wir“) mit unseren Auftraggebern (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Bereich der IT-spezifischen Beratung („Dienstleistung“), sowie für alle weiteren Leistungen, für die die Geltung dieser AGB vereinbart wird.
  2. Wir weisen darauf hin, dass in Bezug auf die Lieferung von IT-Systemen (Hard- und Software) abweichende Geschäftsbedingungen von der Deutschen Cyberkom zur Anwendung kommen („AGB für IT-Systeme“)
  3. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Anwendungsbereich dieser AGB mit demselben Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Auftraggebern in diesem Fall informieren.    
  5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen.
  6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An das Angebot halten wir uns für 2 Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder sonstige Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen haben. An all diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Schutzrechte einschließlich sämtlicher Urheberrechte vor. 
  2. Die Annahme  erfolgt in Form einer Bestellbestätigung per E-Mail. Eine von Deutsche Cyberkom automatisiert versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme. Die Bestellbestätigung enthält Einzelheiten über den Leistungsumfang, den Preis und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen. Dem Kunden wird angeraten regelmäßig auch den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs zu überprüfen. 
  3. Deutsche Cyberkom erbringt die vorgenannten Leistungen ab Vertragsschluss bzw. ab dem im Einzelvertrag definierten Termin.  
  4. Ein Servicevertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und  verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der ursprünglichen bzw. der jeweils verlängerten Laufzeit schriftlich gekündigt wird.    
  5. Daneben hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist. Die ist für Deutsche Cyberkom insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Fall, wenn sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug befindet.  
  6. Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit postalischem Anschreiben oder per E-Mail.  

 

§ 3 Erbringung der Dienstleistungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet Deutschen Cyberkom bei der Erbringung der Dienstleistungen keinen spezifischen Leistungserfolg, sondern erbringt Dienstleistungen i.S.d. §§611 ff. BGB.
  2. Inhalt und Umfang der von Deutschen Cyberkom geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die darüberhinausgehende Projekt- oder Erfolgsverantwortung trägt der Auftraggeber selbst.
  3. Die Dienstleistungen können je nach Auftrag insbesondere die folgenden Tätigkeiten beinhalten:
    • Projektmanagement;
    • Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten und Handlungsempfehlungen;
    • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten und Formularen;
    • Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten,
    • Unterstützung bei Optimierungsmaßnahmen oder sonstigen IT-Projekten;
    • Unterstützung bei Installation und Einrichtung der Software und Datenmigrationen 
    • Herstellung der Kompatibilität mit anderen Softwareprogrammen 
    • Vorhalten eines Hotline-Supports 
    • Analyse von Fragestellungen sowie Empfehlungen zur Lösung  
    • Umsetzung der empfohlenen Lösung per Remote 
    • Unterstützung beim Wechsel der Hardware oder des Betriebsystems 
    • sonstige mit der Software in Verbindung stehende Dienstleistungen, wie insbesondere Schulungen und Consulting.
  1. Die Deutsche Cyberkom wird die Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Standes der einschlägigen Wissenschaft und Technik erbringen.
  2. Die Deutsche Cyberkom wird die Dienstleistungen durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte erbringen und dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Anzahl von solchen Mitarbeitern bzw. Dritten zur Verfügung steht, damit eine termingerechte Leistung erfolgt.
  3. Die Deutsche Cyberkom wird die Dienstleistungen entweder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen der Deutschen Cyberkom innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen.
  4. Die Deutsche Cyberkom wird dem Auftraggebern regelmäßig über den Fortgang der Dienstleistungen berichten. Sofern Deutschen Cyberkom die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen schriftlich dazustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von Deutschen Cyberkom bzw. deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten sind demgegenüber unverbindlich.

 

§ 4 Laufzeit

  1. Die Laufzeit der jeweils zu erbringenden Dienstleistungen wird in dem jeweiligen Auftrag vereinbart.
  2. Der Auftrag kann insbesondere vorsehen, dass die Dienstleistungen während einer festen Laufzeit erbracht werden. In diesen Fällen ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  3. Soweit der Auftrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde, kann er von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden.
  4. Soweit im Einzelfall Werkleistungen erbracht werden, ist das Kündigungsrecht nach § 649 BGB ausgeschlossen.
  5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 5 Termine und Verzug

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Deutschen Cyberkom und dem Auftraggeber im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die Deutschen Cyberkom nicht zu vertreten hat, verschiebt sich der Termin bzw. die Frist um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Deutsche Cyberkom bei der Vertragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
  2. Der Kunde wird im Interesse einer effizienten Fehlerbeseitigung und -behandlung unverzüglich nach Vertragsschluss zwei verantwortliche Mitarbeiter sowie entsprechende Stellvertreter mit vertieften Kenntnissen (Administratorenkenntnissen) bezüglich der zu pflegenden Software als Ansprechpartner für Deutsche Cyberkom einsetzen und dieser benennen. Die Ansprechpartner bündeln und koordinieren Meldungen und Anfragen seitens des Kunden. Sie werden vor einer Weitergabe die Meldungen und Anfragen zunächst aufgrund ihrer eigenen Sachkunde prüfen, wie sie den betroffenen Nutzern weiterhelfen können. Können sie die auftretenden Probleme nicht lösen, leiten sie die Meldungen und Anfragen an Deutsche Cyberkom weiter. Andere Mitarbeiter des Kunden sind zu Meldungen und Anfragen nicht berechtigt. Die Ansprechpartner unterstützen Deutsche Cyberkom auch während der Fehlerbeseitigungsarbeiten beispielsweise durch die Übermittlung von Testfällen und/oder Testdaten, das Bereitstellen von Fehlerprotokollen und Screen-Shots etc.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen sowie auf seinem System stets eine Firewall zu verwenden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet zur Verfügung gestellte Updates unverzüglich zu installieren. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Sicherheitsupdates.
  5. Weitere Voraussetzung für die Erbringung der Pflegeleistungen ist, dass der Kunde die Software nicht ohne Absprache mit Deutsche Cyberkom in einer anderen als der bei Abschluss dieses Servicevertrages maßgeblichen Systemumgebung betreibt.
  6. Soweit Deutsche Cyberkom verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung sie im Wege der Datenfernübertragung auf das IT-System des Kunden zugreifen muss, hat der Kunde den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen. Sollte eine Fehlerbeseitigung per Datenfernübertragung nicht möglich sein, weil dieser Zugriff nicht sichergestellt war, und als Folge ein Vorort-Einsatz erforderlich werden, hat der Kunde die erforderlichen Mehraufwände zu tragen. Hierrunter fallen insbesondere auch Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Erfüllungsort ist stets der Sitz der Deutsche Cyberkom.
  7. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Fehler tatsächlich nicht besteht oder nicht auf die Software zurückzuführen ist (Scheinfehler), so behält sich die Deutsche Cyberkom vor, die im Zuge der Fehleranalyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Kosten separat in Rechnung zu stellen. Dieses Recht steht ihr nicht zu, wenn der Kunde das Vorliegen eines solchen Scheinfehlers auch bei Anstrengung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätte erkennen können.
  8. Der Kunde ist verpflichtet systemseitig eine angemessene, regelmäßige Sicherung der Daten durchzuführen, die auch die Programm- und Datenbankdateien der Software umfasst, damit bei möglichen Datenverlusten diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  9. Sollte der Kunde eine vereinbarte Mitwirkungspflicht verletzen und die Deutsche Cyberkom dadurch an der Erbringung vertraglicher Leistungen hindern, so verschieben sich diejenigen Fristen und Termine, die ggf. verbindlich vereinbart wurden, um die Dauer der Behinderung.
  10. Bei Bedarf stellt Deutsche Cyberkom dem Kunden ein Programm kostenfrei zur Verfügung, das einen Fernzugriff ermöglicht. Ausführung und Verwendung des Fernzugriffsprogramms erfolgen in eigener Verantwortung. Es gelten die bei der Ausführung angezeigten und vom Kunden zu bestätigenden Lizenz- und Nutzungsbestimmungen. Der Fernzugriff ist erst möglich, sobald der Kunde den Fernzugriff ausdrücklich freigibt.

 

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die von dem Auftraggeber an die Deutsche Cyberkom unter dem Auftrag zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.
  2. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
  3. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen, soweit nicht abweichend vereinbart. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
  4. Werden Dienstleistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die Deutsche Cyberkom die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
  5. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, wird die Deutsche Cyberkom ihre Dienstleistungen monatlich abrechnen. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.
  6. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  7. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Schlechtleistungen bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
  8. Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§321 BGB); die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, räumt die Deutsche Cyberkom dem Auftraggebern vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistungen erbrachten Arbeitsergebnisse im Rahmen des Zwecks der jeweiligen Beauftragung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Deutschen Cyberkom.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die im Rahmen von der Deutschen Cyberkom gefertigten Arbeitsergebnisse wie Gutachten, Entwürfe, Zeichnungen, oder Berechnungen ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Deutschen Cyberkom.
  3. Die Deutsche Cyberkom behält sich das Eigentum an Materialen, die die Arbeitsergebnisse verkörpern bzw. bei Erbringung der Dienstleistungen erstellt oder verwendet wurden, bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.
  4. Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei der Deutschen Cyberkom. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit Deutschen Cyberkom eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-how einsetzt, hinsichtlich aller hiervon für Deutschen Cyberkom bestehenden gewerblichen Schutzrechte.
  5. Die Deutsche Cyberkom kann die Nutzungsrechte des Auftraggebers widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

 

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht.
  2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren oder sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen. Sie erstreckt sich auf Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  3. Die Deutsche Cyberkom bestellt einen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist für Kunden direkt zu kontaktieren (EMAIL).
  4. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
  5. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Zugriffen der Deutsche Cyberkom auf das IT-System des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Er wird der Deutsche Cyberkom mitteilen, wenn diese im Zuge der Leistungserbringung Zugang zu sensiblen Daten erhält und mit ihr die erforderlichen Vereinbarungen treffen.
  6. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
  7. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sie soweit notwendig separat einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen ist.

 

§ 10 Allgemeine Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haftet Deutsche Cyberkom bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Deutsche Cyberkom dies zu vertreten(Schlechtleistung), so ist die Deutsche Cyberkom verpflichtet, die Dienstleistungen ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht diese Pflicht allerdings nur, wenn der Auftraggeber die Schlechtleistung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis, rügt.
  3. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • für Schäden aus der Verletzung einer anderen wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die sich aus Abs.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Schlechtleistung arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Deutsche Cyberkom haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Deutsche Cyberkom insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und so dazu beizutragen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen der Deutsche Cyberkom.
  5. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der auf einen von ihm übermittelten Virus, Wurm, Trojaner etc. zurückzuführen ist, in voller Höhe. Die Haftung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die Systemprüfung, Schadensfeststellungs- und Beseitigungskosten einer Fachfirma sowie den Ersatz der entsprechenden Ausfallzeiten.
  6.  

 

 § 11 Fehlerbeseitigung

  1. Ziel der Fehlerbeseitigung ist die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionalität der im Einzelvertrag benannten Funktionen in ihrer jeweils aktuellen Version. 
  2. Deutsche Cyberkom wird vom Kunden mitgeteilte Fehler an der Software/Dienstleistung jeweils innerhalb angemessener Frist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beseitigen. Angemessen ist die Frist, innerhalb der die Deutsche Cyberkom unter Berücksichtigung ihrer Auftragslage und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeiter ohne schuldhaftes Zögern die gemeldeten Fehler analysieren und beseitigen kann. 
  3. Die Art und Weise der Fehlerbeseitigung erfolgt stets nach Wahl der Deutsche Cyberkom. Sie erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Garantie zur Beseitigung der Fehler überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt Deutsche Cyberkom nicht. 
  4. Fehler sind vom Kunden unter Angabe der nach seiner Einschätzung gegebenen Priorität per E-Mail/Telefon/Fax an die Deutsche Cyberkom zu melden. Erreicht der Fehler eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies unverzüglich mitzuteilen. Die Fehlermeldung soll neben der Einschätzung der Priorität folgende Informationen beinhalten: 
    • Name und Anschrift des Kunden bzw. der Organisation und des konkreten Nutzers, 
    • Konkrete Benennung des Moduls, in dem der Fehler auftritt,  
    • Konkrete Benennung der Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler auftritt bzw. die den Fehler verursachen, 
    • Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise, 
    • Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung sowie 
    • Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein). 

Die Fehlersymptome werden wie folgt klassifiziert  

Priorität I  

dringend 

Betriebsablauf ist unterbrochen  

Kunde ist nicht arbeitsfähig 

 

  • es kommt zu Programmabstürzen 
  • Daten werden nicht oder nicht richtig und vollständig gespeichert oder gelesen 

Reaktionszeit siehe Einzelvertrag

Priorität II 

hoch 

Betriebsablauf ist beeinträchtigt 

Kunde ist teilweise nicht arbeitsfähig (mehrere Arbeitsplätze oder Abteilungen) oder es kommt zu Fehlfunktionen, insbesondere: 

  • Meldungen sind unverständlich oder stehen nicht im richtigen Kontext zur aufgerufenen Funktion 
  • Funktionalitäten zeigen nicht die zu erwartenden Ergebnisse 
  • Das Antwortzeitverhalten verhindert eine übliche Nutzung der Software 

Reaktionszeit siehe Einzelvertrag

Priorität III 

niedrig 

Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt 

Ein Arbeiten mit der Software ist möglich, wenn auch nicht durchgängig innerhalb der vereinbarten Parameter 

  • Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbedürftig 
  • Fehlfunktionen können umgangen werden 

Reaktionszeit siehe Einzelvertrag

 

  1. Deutsche Cyberkom wird dem Kunden auf dessen Wunsch nach Meldung eines Fehlers eine unverbindliche Einschätzung zu der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben. 
  2. Die Fehlerbehebung wird während der Geschäftszeiten der Deutsche Cyberkom arbeitstäglich (Montag – Freitag unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am ihrem Sitz) von 08:00 bis 18:00 Uhr erfolgen.  
  3. Deutsche Cyberkom ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Fehler auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten zu beheben; dies jedoch nur, wenn der Kunde hierzu seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zusichert und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte trägt.  
  4. Deutsche Cyberkom kann auftretende Fehler unter Berücksichtigung der vorgenommenen Priorisierung nach eigener Wahl durch folgende Maßnahmen beseitigen: 
    • Installation von Softwareanpassungen und Sicherheitsupdates,  
    • Fehlerbeseitigung über einen Remote-Zugriff auf die Systeme des Kunden, 
    • Beratung des Kunden zur Umgehung der Fehler oder zur Fehlerbeseitigung, 
    • für den Fall, dass die vorbezeichneten Maßnahmen nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend sind, durch Fehlerbeseitigung vor Ort.  

 

§ 12 Hotline-Support  

  1. Der Support erfolgt telefonisch oder auf anderen Fernkommunikationswegen, insbesondere z.B. per E-Mail oder durch Deutsche Cyberkom genannten Support Tools.  
  2. Die telefonische Hotline kommuniziert vorzugweise in deutscher, alternativ auch in englischer Sprache.  
  3. Die Telefon-Hotline steht dem Kunden arbeitstäglich (Montag – Freitag unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz der Deutsche Cyberkom zwischen 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Während dieser Zeit wird Deutsche Cyberkom auch vom Kunden per E-Mail eingehende Fehlermeldungen und Anfragen beantworten.  
  4. In Einzelfällen können die Parteien im Einzelvertrag auch eine Leitungserbringung außerhalb der bekannten Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. 

 

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist Aschaffenburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

 

§ 14 Änderungen der AGB

  1. Deutsche Cyberkom ist berechtigt, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führt, ganz oder teilweise jederzeit aus den folgenden Gründen die AGB zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um existierende Merkmale der Services weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und technische Anpassungen vorzunehmen und um die künftige Funktionsfähigkeit der Services sicherzustellen. Sofern die Deutsche Cyberkom Änderungen vornimmt, setzt diese den Kunden darüber schriftlich in Kenntnis und weist ihn auf die ihm zustehenden Rechte hin.
  2. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so steht Deutsche Cyberkom ein Sonderkündigungsrecht zu.