Authentifizierung im Krankenhaus: Schneller und sicherer Zugriff für Ärzte und Pflege mit ProID

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Thomas Kress

Geschäftsführer der Cyberkom

ProID

Eine Pflegekraft wechselt im Nachtdienst zwischen drei Zimmern, dem Stationsstützpunkt und dem Medikamentenraum. An jedem Rechner wartet eine Anmeldemaske. Benutzername, Passwort, Krankenhausinformationssystem öffnen, Patient suchen. Nach zwanzig Sekunden ohne Eingabe sperrt sich der Bildschirm, und alles beginnt von vorn. Irgendwann bleibt ein Rechner einfach angemeldet, oder das Passwort klebt auf einem Zettel am Monitor.

Genau hier liegt das Grundproblem der Authentifizierung im Krankenhaus: Sicherheit und Arbeitsalltag stehen sich scheinbar im Weg. Strenge Anmeldeverfahren kosten Zeit, die am Patientenbett fehlt. Bequeme Lösungen öffnen Angreifern und Unbefugten die Tür zu den sensibelsten Daten, die es gibt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen an die Anmeldung und Zugriffskontrolle in Kliniken gelten, welche Verfahren sich im Alltag bewähren und wie eine Lösung wie ProID Sicherheit und Geschwindigkeit verbindet.

Warum Authentifizierung im Krankenhaus besonders schwierig ist

In kaum einer Branche sind die Bedingungen so anspruchsvoll wie in einer Klinik:

  • Geteilte Arbeitsplätze. Ein Rechner auf Station wird im Laufe einer Schicht von vielen Personen genutzt: Pflege, Ärztinnen und Ärzte, Therapie, Stationssekretariat.
  • Häufige Wechsel. Mitarbeitende melden sich dutzendfach am Tag an verschiedenen Geräten an und ab.
  • Viele Systeme. Krankenhausinformationssystem, Laborsystem, Radiologie, Medikationssoftware, Dienstplanung, E-Mail. Oft hat jedes System eigene Zugangsdaten.
  • Zeitdruck. In Notfällen zählt jede Sekunde, eine langsame Anmeldung ist nicht akzeptabel.
  • Hohe Fluktuation. Schichtbetrieb, Leasingkräfte, Studierende und Rotationen sorgen für ständige Änderungen bei Personal und Berechtigungen.
  • Besonders schützenswerte Daten. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Das Ergebnis sind häufig Notlösungen: Sammelkennungen für eine ganze Station, Passwörter auf Zetteln, Rechner, die über Stunden unter einem Konto angemeldet bleiben. Jede dieser Notlösungen untergräbt die Nachvollziehbarkeit, wer wann welche Patientendaten gesehen oder geändert hat.

Welche Vorgaben gelten?

§ 391 SGB V: IT-Sicherheit in Krankenhäusern

Nach § 391 SGB V müssen alle Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu vermeiden. Maßgeblich sind die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses und der Schutz der verarbeiteten Patientendaten. Außerdem sind Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden vorgeschrieben. Die Pflichten können insbesondere durch einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard erfüllt werden, dessen Eignung das BSI festgestellt hat. Für Krankenhäuser ist das in der Praxis der B3S Medizinische Versorgung der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Eine geregelte Authentifizierung und Zugriffskontrolle ist dabei ein zentraler Baustein: Ohne eindeutige Anmeldung lässt sich weder die Vertraulichkeit der Daten schützen noch nachvollziehen, wer Änderungen vorgenommen hat.

NIS2 und BSI-Gesetz

Das Gesundheitswesen gehört zu den Sektoren, die das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes erfasst. Viele Krankenhäuser, Labore und weitere Gesundheitseinrichtungen ab 50 Beschäftigten fallen deshalb unter die Pflichten aus § 30 BSIG. Ausdrücklich gefordert sind dort unter anderem Zugriffskontrolle, Personalsicherheit sowie der Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlicher Authentifizierung. Ob Ihre Einrichtung betroffen ist und wo Lücken bestehen, zeigt unser NIS2-Check.

DSGVO

Nach Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung müssen Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, die dem Risiko angemessen sind. Bei Gesundheitsdaten ist dieses Risiko hoch. Dazu gehört, dass nur Berechtigte Zugriff erhalten und Zugriffe nachvollziehbar sind. Sammelkennungen und weitergegebene Passwörter stehen dem direkt entgegen.

IT-Grundschutz: Identitäts- und Berechtigungsmanagement

Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI behandelt das Thema im Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement. Er beschreibt unter anderem geregelte Prozesse für die Vergabe und den Entzug von Berechtigungen, die Vermeidung von Sammelkonten und den Schutz von Authentisierungsmitteln.

Die vier Bausteine einer guten Lösung

Eine praxistaugliche Authentifizierung im Krankenhaus besteht in der Regel aus vier Elementen, die zusammenspielen.

1. Ein Identitätsmerkmal für alles

Statt vieler Benutzernamen und Passwörter erhält jede Person ein zentrales Identitätsmerkmal, meist einen Mitarbeiterausweis mit Chip oder eine App auf dem Diensthandy. Derselbe Ausweis öffnet Türen, meldet am Rechner an, gibt Druckaufträge frei und dient zur elektronischen Signatur. Das vereinfacht den Alltag und reduziert die Zahl der Zugangsdaten, die verloren gehen oder weitergegeben werden können.

2. Schnelle, sichere Anmeldung am Arbeitsplatz

Der Ausweis wird an den Leser gehalten, dazu kommt ein kurzer PIN oder ein biometrisches Merkmal. Zwei Faktoren also, ein Besitz und ein Wissen oder Merkmal, aber in wenigen Sekunden. Gute Lösungen erlauben einen schnellen Benutzerwechsel an geteilten Rechnern: Die nächste Person hält ihren Ausweis an den Leser, und ihre eigene Sitzung erscheint, ohne dass sich der Rechner neu starten muss.

3. Single Sign-On

Nach der Anmeldung am Arbeitsplatz sollen Klinik-Anwendungen ohne erneute Passworteingabe verfügbar sein. Single Sign-On verbindet die zentrale Anmeldung mit den einzelnen Anwendungen. So entfällt der größte Zeitverlust im Alltag, und Passwörter müssen nicht mehr notiert werden.

4. Automatisiertes Berechtigungsmanagement

Wer neu ins Haus kommt, braucht am ersten Tag die richtigen Zugänge. Wer geht oder die Abteilung wechselt, darf alte Rechte nicht behalten. Ein Identitätsmanagement, das an die Personalverwaltung angebunden ist, legt Konten und Rollen automatisch an und entzieht sie ebenso automatisch. Das ist nicht nur bequemer, sondern verhindert verwaiste Konten, die Angreifern als Einfallstor dienen.

Anmeldeverfahren im Vergleich

VerfahrenSicherheitGeschwindigkeit im AlltagEignung für Station
Benutzername und Passwortgering, Passwörter werden notiert oder geteiltlangsam bei häufigem Wechselschlecht
Sammelkennung pro Stationsehr gering, keine Nachvollziehbarkeitschnelldatenschutzrechtlich problematisch, vermeiden
Ausweis und PINhoch, zwei Faktorenschnell, wenige Sekundensehr gut
Ausweis und Biometriehochsehr schnellgut, Hygiene und Handschuhe beachten
Smartphone-App mit Freigabehochschnell, wenn das Gerät griffbereit istgut für Ärzte und Verwaltung, weniger für Pflege mit Hygieneauflagen

In der Praxis hat sich die Kombination aus Ausweis und kurzem PIN als Standard für Stationsarbeitsplätze bewährt. Biometrische Verfahren sind schnell, stoßen aber in Hygienebereichen mit Handschuhen an Grenzen. Die Smartphone-App eignet sich gut für Fernzugriff, Verwaltung und als Ersatz, wenn der Ausweis vergessen wurde.

Elektronische Signatur im Klinikalltag

Befunde, Arztbriefe, Anordnungen, Einwilligungen: In Kliniken wird viel unterschrieben. Für Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur gibt es den elektronischen Heilberufsausweis, mit dem Ärztinnen und Ärzte qualifiziert elektronisch signieren können, etwa für E-Rezepte und eArztbriefe. Daneben gibt es viele interne Freigaben und Dokumente, die nicht über die Telematikinfrastruktur laufen, aber trotzdem eindeutig einer Person zugeordnet werden müssen. Eine Identitätsplattform kann hier ergänzen, etwa mit fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln nach der europäischen eIDAS-Verordnung.

Praxisbeispiel: Schichtwechsel auf einer internistischen Station

Ohne zentrale Authentifizierung: Zur Übergabe sitzen vier Personen um einen Rechner, angemeldet ist noch der Kollege aus dem Frühdienst. Einträge der Spätschicht laufen unter seinem Namen. Eine Leasingkraft hat noch keinen eigenen Zugang und arbeitet mit dem Login einer Kollegin. Ein Assistenzarzt, der vor drei Monaten in eine andere Klinik gewechselt ist, hat noch ein aktives Konto.

Mit zentraler Authentifizierung: Jede Person hält beim Wechsel ihren Ausweis an den Leser und gibt den PIN ein, ihre Sitzung erscheint in Sekunden. Einträge sind eindeutig zugeordnet. Die Leasingkraft hat ihren Ausweis mit den passenden Rollen am ersten Morgen erhalten, weil das Personalsystem den Eintritt gemeldet hat. Das Konto des ausgeschiedenen Arztes wurde am letzten Arbeitstag automatisch gesperrt. Verlässt jemand den Arbeitsplatz, sperrt sich die Sitzung, wenn der Ausweis entfernt wird oder nach kurzer Zeit.

Notfallzugriff: Wenn es schneller gehen muss als jede Berechtigung

Ein Rollenmodell legt fest, wer welche Patientendaten sehen darf. Im Notfall kann es aber nötig sein, dass eine Ärztin auf die Akte eines Patienten zugreift, der nicht auf ihrer Station liegt. Für solche Situationen gibt es den sogenannten Notfallzugriff, im Englischen Break Glass. Die Person bestätigt bewusst, dass ein Notfall vorliegt, erhält sofort Zugriff, und der Vorgang wird gesondert protokolliert und im Nachgang geprüft.

Wichtig ist, dass dieser Weg schnell und einfach funktioniert, aber nicht zur Gewohnheit wird. Eine regelmäßige Auswertung der Notfallzugriffe zeigt, ob das Rollenmodell im Alltag passt oder ob bestimmte Berufsgruppen dauerhaft andere Rechte brauchen.

Fernzugriff, Dienstleister und Medizingeräte

Neben den Beschäftigten im Haus greifen viele weitere Personen auf Kliniksysteme zu: Hersteller von Medizingeräten für die Wartung, IT-Dienstleister, Belegärzte, Teleradiologie oder Ärztinnen im Hintergrunddienst von zu Hause. Gerade diese Zugänge sind ein beliebter Angriffsweg, weil sie oft mit einfachen Passwörtern und dauerhaft offen eingerichtet wurden.

Für den Fernzugriff gelten deshalb dieselben Grundsätze wie im Haus, eher strenger:

  • Jeder Zugang persönlich. Keine gemeinsamen Konten für einen Dienstleister, sondern eine Kennung pro Person.
  • Immer zwei Faktoren. Fernzugriffe per VPN oder Remote-Desktop nur mit Multi-Faktor-Authentifizierung, etwa über Smartcard oder App.
  • Zeitlich begrenzt. Wartungszugänge werden nur für die Dauer des Einsatzes freigeschaltet und protokolliert.
  • Medizingeräte inventarisieren. Viele Geräte haben eigene Anmeldungen, teils mit Standardpasswörtern. Eine Bestandsaufnahme zeigt, wo nachgebessert werden muss oder wo die Geräte im Netzwerk abgeschottet werden sollten.

Wie sich Netzwerke so aufteilen lassen, dass ein kompromittiertes Gerät nicht das ganze Haus gefährdet, beschreiben wir auf unserer Seite zur Mikrosegmentierung.

ProID als Lösung für Kliniken und Gesundheitseinrichtungen

Als Partner setzen wir für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung im Gesundheitswesen auf ProID des europäischen Herstellers MONET+. Laut Hersteller ist ProID eine Plattform zur Absicherung der digitalen Identitäten von Beschäftigten, die ausschließlich in der EU hergestellt wird. Die wichtigsten Funktionen nach Herstellerangaben:

FunktionWas sie im Klinikalltag bedeutet
Smartcards und mobile Appein Ausweis oder das Diensthandy als zentrales Identitätsmerkmal
Zwei-Faktor- und passwortlose Anmeldungsichere Anmeldung an PCs, Systemen und Cloud-Diensten ohne Passwortchaos
Physische Zutrittskontrollederselbe Ausweis für Türen zu Stationen, Laboren und sensiblen Bereichen
Elektronische Signaturen und SiegelFreigaben und Dokumente eindeutig und rechtssicher unterschreiben
ZertifikatsverwaltungLebenszyklus der digitalen Zertifikate zentral steuern
Betriebsmodelleim eigenen Rechenzentrum, in der Cloud oder hybrid

MONET+ beschreibt ProID als konform mit eIDAS 2.0 und NIS2.

Wir begleiten Kliniken, MVZ, Pflegeeinrichtungen und Labore von der Analyse der Anmeldewege über die Einbindung in bestehende Systeme bis zum Betrieb. Dazu gehört die Abstimmung mit Datenschutz, IT-Sicherheitsbeauftragten und, wo vorhanden, dem Betriebsrat.

So gelingt die Einführung

  1. Ist-Zustand erfassen. Welche Systeme gibt es, wie melden sich Mitarbeitende heute an, wo gibt es Sammelkennungen oder notierte Passwörter?
  2. Rollen definieren. Welche Berufsgruppen brauchen welche Zugriffe? Ein sauberes Rollenmodell ist die Grundlage für automatisierte Berechtigungen.
  3. Pilotstation wählen. Eine Station mit hohem Anmeldeaufkommen eignet sich gut, um Verfahren und Hardware unter Realbedingungen zu testen.
  4. Personalverwaltung anbinden. Eintritte, Wechsel und Austritte sollen automatisch zu Anlage, Änderung und Sperrung von Konten führen.
  5. Schrittweise ausrollen. Station für Station, mit kurzen Schulungen vor Ort und klaren Ansprechpartnern.
  6. Notfallverfahren festlegen. Was passiert, wenn ein Ausweis vergessen oder verloren wurde? Ein schneller, sicherer Ersatzweg verhindert, dass wieder Sammelkennungen entstehen.

Häufige Fehler

  • Technik vor Prozess. Wer Kartenleser installiert, ohne Rollen und Abläufe zu klären, verlagert das Chaos nur.
  • Pflege nicht beteiligt. Die Menschen, die sich am häufigsten anmelden, wissen am besten, wo es hakt. Ohne ihre Beteiligung sinkt die Akzeptanz.
  • Austritte vergessen. Konten ehemaliger Mitarbeitender sind ein häufiger Angriffsweg. Die Kopplung an die Personalverwaltung ist Pflicht, nicht Kür.
  • Kein Ersatzweg. Ohne geregeltes Verfahren bei vergessenem Ausweis entstehen schnell wieder Notlösungen.
  • Medizingeräte übersehen. Auch Geräte mit Bedienoberfläche und Zugriff auf Patientendaten gehören ins Konzept, zumindest mit einer Bestandsaufnahme.

Fazit: Sicherheit, die den Klinikalltag beschleunigt

Authentifizierung im Krankenhaus muss zwei Dinge gleichzeitig leisten: Patientendaten zuverlässig schützen und den Arbeitsalltag nicht ausbremsen. Mit einem zentralen Identitätsmerkmal, schneller Zwei-Faktor-Anmeldung, Single Sign-On und automatisiertem Berechtigungsmanagement gelingt beides. Gleichzeitig erfüllen Krankenhäuser damit zentrale Anforderungen aus § 391 SGB V, NIS2 und DSGVO.

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Quellen

Inhaltsverzeichnis

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Manuel Beha, Deutsche Cyberkom