Deutsche Cyberkom - Köln - Frankfurt - Stuttgart
Für Kliniken, MVZ, Praxen, Pflege und kirchliche Träger
Wenn in einer Klinik die IT ausfällt, stehen keine Bänder still. Es fehlen Laborbefunde, Röntgenbilder und Medikationspläne, und Rettungswagen fahren ein anderes Haus an. Die Deutsche Cyberkom schützt Einrichtungen im Gesundheitswesen so, dass die Versorgung auch im Ernstfall weiterläuft. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Sie die Pflichten aus BSI-Gesetz, Sozialgesetzbuch und Datenschutz belegen können.
Warum jetzt handeln
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Für Erpresser sind sie doppelt wertvoll. Sie lassen sich verkaufen, und kaum eine andere Branche steht so unter Druck, den Betrieb schnell wieder aufzunehmen. Ein Krankenhaus kann nicht drei Wochen lang auf Papier arbeiten.
Dazu kommt eine IT, die über Jahre gewachsen ist. Was wir in Einrichtungen immer wieder sehen:
Für wen wir arbeiten
Eine Hausarztpraxis braucht etwas anderes als ein Klinikverbund mit 3.000 Beschäftigten. Wir beginnen deshalb immer bei Ihrer Versorgungsrealität und den Vorgaben, die für Sie tatsächlich gelten.
Schutz für KIS, Labor, PACS und Medizintechnik. Wir setzen § 391 SGB V und den B3S Medizinische Versorgung um und bereiten die Nachweise für das BSI vor.
Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V, abgestuft nach Praxisgröße, inklusive sicherer Einbindung von Großgeräten und TI-Komponenten.
Die Richtlinie der KZBV folgt derselben Systematik. Wir prüfen, was noch fehlt, und setzen es so um, dass die Sprechstunde weiterläuft.
Seit dem 1. Juli 2025 müssen stationäre und ambulante Pflege an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wir sichern Anbindung, Tablets und Pflegedokumentation ab.
Caritas, Diakonie und Ordensgemeinschaften arbeiten nach kirchlichem Datenschutzrecht. Wir kennen KDG, KDG-DVO und DSG-EKD und setzen sie technisch um.
Rechtliche Vorgaben
Kaum eine Branche ist so dicht reguliert. Welche Vorschriften greifen, hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Hier der Überblick:
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Krankenhäuser, MVZ und andere Gesundheitsdienstleister sind ab 50 Beschäftigten oder je über 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme wichtige Einrichtungen. Ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme gelten sie als besonders wichtig. Daraus folgen Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldepflichten.
Wer mehr als 30.000 vollstationäre Fälle im Jahr behandelt, betreibt eine kritische Anlage. Dann kommen regelmäßige Nachweise gegenüber dem BSI hinzu, etwa durch Audits oder Zertifizierungen.
Jedes Krankenhaus muss IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umsetzen und seine Beschäftigten sensibilisieren. Den Maßstab liefert in der Praxis meist der branchenspezifische Sicherheitsstandard B3S.
Die Richtlinien von KBV und KZBV legen fest, was Praxen mindestens umsetzen müssen. Die Anforderungen steigen mit der Zahl der Personen, die ständig mit Daten arbeiten, und mit dem Einsatz medizinischer Großgeräte.
Laut gematik galt für stationäre und ambulante Pflege sowie Tagespflegen die Anbindungsfrist zum 1. Juli 2025. Wer nicht angeschlossen ist, kann die TI-Pauschale nicht abrufen.
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Verletzungen müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Für kirchliche Einrichtungen gelten stattdessen KDG oder DSG-EKD.
In der Regel nicht. Nach Angaben des BSI fallen ambulante Pflegedienste, Pflegeheime sowie Tages- und Kurzzeitpflege grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich des BSI-Gesetzes. Pflichtfrei sind sie damit aber nicht. Datenschutz und TI-Anbindung gelten trotzdem, und ein verschlüsselter Server legt die Pflegedokumentation genauso lahm wie in einer Klinik.
Häufig ja. Das BSI ordnet MVZ und Praxisverbünde regelmäßig den Gesundheitsdienstleistern zu. Entscheidend sind dann die Größenschwellen. Wie Sie das Schritt für Schritt prüfen, lesen Sie im Beitrag Wer ist von NIS2 betroffen?
Caritas, Diakonie und Orden
Viele Kliniken, Pflegeheime und Beratungsstellen gehören zur Caritas, zur Diakonie oder einem Orden. Für sie gilt nicht unmittelbar die DSGVO, sondern kirchliches Datenschutzrecht mit eigenen Aufsichtsbehörden und eigenen technischen Vorgaben.
Viele IT-Dienstleister kennen diese Regeln kaum. Wir arbeiten damit.
Unsere Leistungen
Wir setzen dort an, wo es im Klinik- und Praxisalltag die größte Wirkung hat.
Bestandsaufnahme nach B3S, KBV-Richtlinie oder IT-Grundschutz mit klar priorisierter Maßnahmenliste.
Prüfung der Betroffenheit, Lückenanalyse und Unterstützung bei Registrierung und Nachweisen.
Medizingeräte, KIS und Verwaltung in getrennten Netzbereichen, damit sich ein Angriff nicht ausbreitet.
Auffälligkeiten im Netzwerkverkehr erkennen, auch bei Geräten, auf denen kein Virenschutz laufen darf.
Überwachung rund um die Uhr. Wir bewerten Alarme und melden uns, wenn es ernst wird.
Unveränderliche Sicherungen und geübte Wiederherstellung für KIS, PACS und Pflegedokumentation.
Starke Anmeldung für Fernzugänge, Administratoren und Cloud-Dienste, ohne die Station auszubremsen.
Kurze Schulungen, die in den Schichtbetrieb passen und die Sensibilisierungspflichten abdecken.
Unsere Referenzen
Von mittelständischen Betrieben bis zu großen Konzernen – Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen im Rheinland, Rhein-Main und der gesamten DACH Region setzen auf unsere Expertise in IT-Sicherheit und Endgeräteverwaltung. Sie schätzen unsere präventiven Sicherheitslösungen, professionelles Schwachstellenmanagement und die zuverlässige Betreuung ihrer IT-Infrastruktur durch persönliche Berater, die stets für Sie da sind.










Ob einzelne Praxis oder Klinikverbund: Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, der Ihre Einrichtung kennt. Wir übernehmen Überwachung, Updates und Dokumentation, damit sich Ihr Team auf die Versorgung konzentrieren kann.
Wir überwachen Ihre Systeme 24/7.
Wir sorgen dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Verständlich, regelmäßig und auf den Punkt gebracht.
Wir erkennen, was wirklich wichtig ist.
Wir stehen für unsere Arbeit ein.
Wir kümmern uns um alle Aspekte Ihrer IT-Sicherheit.
Unsere Prozesse
Wir prüfen IT und Medizintechnik, klären, welche Vorgaben für Sie gelten, und zeigen die größten Risiken.
Wir setzen die Maßnahmen um, abgestimmt auf Stationen, Sprechzeiten und Dienstpläne.
Monitoring, Updates, Schulungen und Nachweise aus einer Hand, mit festem Ansprechpartner.
Erreichen Sie uns gerne telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen.
Alternativ dazu können Sie sich gerne direkt einen Termin in unserem Kalender einbuchen. Unsere Termine sind auch kurzfristig innerhalb von 24 Stunden verfügbar.
Ihr Ansprechpartner
Manuel Beha